Höxter. Ein Vierteljahr vor der Kommunalwahl meldet die CDU-Fraktion in Höxter sich medial lautstark zu Wort und erklärt sich zum Hüter und Wächter der Verbraucherinteressen in Höxter.
Ich frage mich aber, wo war die Höxteraner CDU im November 2020, als der Aufsichtsrat der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH (GWH), dem damals neben mir auch 2 Ratsmitglieder der CDU angehört haben, den Wasserpreis ungerechtfertigt um 25 % erhöht hat. Nicht zuletzt durch mein damaliges entschiedenes Eintreten mußte die Preiserhöhung vollständig zurückgenommen werden und die Höxteraner*innen erhielten fast 700.000 € erstattet. Damals, direkt nach der letzten Kommunalwahl 2020, waren der Höxteraner CDU die Verbraucherinteressen offensichtlich egal.
In der Energiekrise in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die GWH die Preise für Gas und Strom ab Januar 2023 für die Höxteraner*innen im Vergleich zum Wettbewerb extrem erhöht.
Auch hier hat sich die CDU in Bezug auf die für einige Mitbürger*innen existenzbedrohenden Energiepreise der GWH vornehm zurückgehalten, während ich mich wieder öffentlich zu Wort gemeldet habe und die berechtigten Verbraucherinteressen gegen das Preisgebaren der GWH geltend gemacht habe.
Ich habe bis zur Rückgabe meines Ratsmandates Ende Juni 2023 und damit einhergehend auch der Aufgabe meines Aufsichtsratsmandates bei der GWH einen riskanten Spagat zwischen meinen Pflichten als Aufsichtsratsmitglied und der Wahrung der berechtigten Interessen der Kunden der GWH vollführen müssen. Mir wurde in diesem Zusammenhang sogar seitens der Gelsenwasser AG als mittelbarer Mitgesellschafter der GWH mit Schadensersatzforderungen gedroht, wenn ich gegen meine Verschwiegenheitspflichten verstoßen sollte.
Nun aber, kurz vor der Kommunalwahl macht die CDU lautstark einen auf Gralshüter der Verbraucherinteressen. Das wirkt auf mich wie ein Schlag ins Gesicht.
Ich habe leider bei all meinen Bemühungen im Rat der Stadt Höxter und im Aufsichtsrat der GWH die berechtigten Verbraucherinteressen zu schützen, keinerlei Unterstützung von den anderen politischen Kräften im Rat und im Aufsichtsrat erhalten. So gesehen habe ich von 2014 bis 2023 im wahrsten Sinne des Wortes allein gegen Windmühlen kämpfen müssen.
Die CDU-Fraktion formuliert nun öffentlich abstrus anmutende Forderungen. So fordert sie, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die politischen Gremien einen regelmäßigen, transpartenten Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens erhalten. Wie bereits ausgeführt, ist die CDU mit 2 Ratsmitgliedern im Aufsichtsrat der GWH vertreten. Zwei weitere Ratsmitglieder der CDU gehören der Gesellschafterversammlung der Bäder- und Wirtschaftsbetriebe Höxter GmbH an, die wohl als Gäste an den Aufsichtsratssitzungen der GWH teilnehmen. Sodann führt die CDU selbst aus, dass der Rat der Stadt Höxter in nichtöffentlichen Sitzungen des Rates "Probleme und Personal bei der GWH" beraten hat. Somit ist die CDU-Fraktion doch offensichtlich bereits umfassend informiert.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind aber gem. § 116 AktG insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht trifft naben den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern der GWH auch den Aufsichtsratsvorsitzenden der GWH, Herrn Bürgermeister Daniel Hartmann. Herr Hartmann darf zur Zeit also gar nichts öffentlich machen. Gegenüber dem wohl ausgeschiedenen Geschäftsführer der GWH, Herrn Matthias Bieler ist Herr Bürgermeister Hartmann als Aufsichtsratsvorsitzender zudem auch nachlaufend im Rahmen des sogenannten Rücksichtsnahmegebotes in der Fürsorgepflicht. Dies aber Herrn Bürgermeister Daniel Hartmann nun öffentlich anzukreiden, erscheint mir befremdlich und unfair.
Wenn die CDU aber tatsächlich einen regelmäßigen transparenten (öffentlichen) Einblick in die wirtschaftliche Lage der GWH am Herzen liegt, verstehe ich nicht, dass die CDU nicht einen entsprechenden Antrag zur Beschlussfassung in der nächsten Ratsitzung gestellt hat.
Nach § 113 Gemeindordnung NRW sind die Gremienmitglieder der Kommune u.a. in Gesellschafterversammlungen und in Aufsichtsräten an die Beschlüsse des Rates gebunden. Damit könnte die Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Stattdessen beruft sich die CDU-Fraktion bei ihrem Antrag zur nächsten Ratssitzung aber auf § 117 Gemeindeordnung NRW. Diese regelt die Pflicht zur Erstellung des Beteiligungsberichtes wenn auf die Erstellung des Gesamtabschlusses verzichtet wird.
Der Beteiligungsbericht ist aktuell zudem als Anlage im Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Höxter für 2025 enthalten. Der Bericht über die GWH befindet sich dort auf der Seite 428 von 645 Seiten.
Kann es sein, dass die CDU-Fraktion seit der Einbringung des Haushaltsplans der Stadt Höxter für 2025 am 22. Mai 2025 im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen noch nicht bis zur Seite 428 vorgedrungen ist und haben Sie eventuell sogar das Inhaltsverzeichnis des Entwurfes des Haushaltsplans überlesen?
Auf Seite 3 findet man dort die "Übersicht über die Wirtschaftslage der Eigenbetriebe/Beteiligungen" Seiten 426 - 433
Die CDU-Fraktion fordert zudem die Offenlegung der Jahresabschlüsse der GWH von 2020 bis 2024. Auch diese Forderung der CDU-Fraktion erscheint bei Lichte betrachtet wohl überflüssig und damit sinnlos. In Deutschland haben Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs ihre Jahresabschlüsse zeitnah nach der Feststellung im Unternehmensregister beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Unter dem Link https://www.unternehmensregister.de/ureg/ findet man unter dem Suchwort "Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH" die dort veröffentlichten Jahresabschlüsse der GWH von 2012 bis 2023. Da der Jahresabschluss für 2024 dort noch nicht veröffentlicht ist, scheint es so, dass dieser noch nicht festgestellt wurde und somit wohl noch nicht veröffentlichungsreif ist. Dies sollte Herrn Günter Ludwig, Fraktionsvorsitzender der CDU und Aufsichtsratsmitglied der CDU im Aufsichtsrat der GWH aber eigentlich bekannt sein.
Nach alledem darf man wohl festhalten, dass das aktuell von der Höxteraner CDU-Fraktion entfachte Getöse um die GWH als Rohrkrepierer demaskiert ist. Stilistisch darf man den Vorgang wohl der untersten Schublade zuordnen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung im Aufsichtsrat der GWH möchte ich an dieser Stelle ein Zitat des deutschen Bankiers Hermann-Josef Abs (1901 - 1994) bemühen:
"Was ist der Unterschied zwischen einer Hundehütte und einem Aufsichtsrat?
Die Hundehütte ist für den Hund, der Aufsichtsrat ist für die Katz."
Den Höxteraner*innen aber rate ich gerade vor der anstehenden Kommunalwahl dringend zu kritischer Aufmerksamkeit. Denn leider kommt zu oft der Wolf im Schafspelz einher.
Ergänzend erlaube ich mir auch noch den Hinweis, dass die Berufung der Höxteraner CDU-Fraktion in ihrer Pressemitteilung auf § 2 Abs. 3 IFG NRW untauglich für das seitens der CDU vorgebrachte Anliegen ist. § 2 Abs. 3 IFG NRW lautet: "(3) Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden."
So gesehen hält die Pressemitteilung der CDU faktisch sogar an keiner Stelle einem Faktencheck stand.
Hermann Loges
*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.