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Montag, 29. September 2025 Mediadaten
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Berlin (red). Fahrgäste müssen sich auf eine Preiserhöhung beim Deutschlandticket einstellen: Ab dem 1. Januar 2026 soll das bundesweit gültige Ticket statt bisher 49 Euro künftig 63 Euro im Monat kosten. Darauf einigten sich die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder bei einer Sonderkonferenz am 18. September 2025 in München. Eine endgültige Entscheidung soll am 26. November 2025 bei der Ministerpräsidentenkonferenz fallen.

Bund und Länder wollen auch weiterhin jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich für das Deutschlandticket bereitstellen – zunächst bis 2030. Eine Dynamisierung dieser Mittel ist jedoch nicht vorgesehen. Nicht genutzte Bundesmittel sollen künftig über das Regionalisierungsgesetz (RegG) in die Folgejahre übertragen werden können.

Ab dem Jahr 2027 soll der Preis des Deutschlandtickets an einen Kostenindex gekoppelt werden, der insbesondere Personal- und Energiekosten berücksichtigt. Dieser Index wird bis zur nächsten Verkehrsministerkonferenz am 29. und 30. Oktober 2025 vorliegen. Mehrerlöse sollen anteilig zur Dämpfung weiterer Preissteigerungen genutzt werden. Nach drei Jahren ist eine Evaluierung des Indexes geplant. Außerdem sollen die Bundesmittel ab 2026 nach dem tatsächlichen Mittelabruf der Länder an Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger verteilt werden.

Dr. Oliver Mietzsch und Matthias Hehl bewerten die geplante Preiserhöhung als notwendig, um eine Finanzierungslücke von rund 800 Millionen Euro zu schließen und das bestehende Verkehrsangebot zu sichern. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass die 2023 festgelegte Gesamtsumme der Bundes- und Landesmittel eingefroren bleibe. Steigende Kosten könnten daher künftig nur über den Ticketpreis aufgefangen werden.

Ein verbessertes Verkehrsangebot sei laut allen Beteiligten entscheidend für den langfristigen Erfolg des Deutschlandtickets. Dazu müssten auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß § 5 RegG dauerhaft erhöht werden. Mietzsch und Hehl betonten: „Wir sind bereit, unseren Beitrag zum Erfolg des Deutschlandtickets zu leisten. Eine langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit, die alle Akteure in die Pflicht nimmt, ist dafür aber unumgänglich.“

Ab 2026 sollen die Aufgabenträger zudem einen pauschalen Ausgleich für die Umsetzung des Deutschlandtickets erhalten. Dieser basiert auf den Ausgleichen der Jahre 2024 und 2025 und orientiert sich an der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung nach dem Leipziger Modell. Dabei erfolgt die Verteilung der Fahrgeldeinnahmen nach der Postleitzahl des Wohnortes der Abonnentinnen und Abonnenten oder nach dem Hochschulstandort beim Deutschlandsemesterticket. Die Pauschalen sollen 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Foto: WestfalenTarif GmbH

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