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Sonntag, 11. Januar 2026 Mediadaten
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Höxter (red). Mit Blick auf das anhaltende Winterwetter weist die Stadt Höxter alle Grundstückseigentümer auf ihre gesetzliche Räum- und Streupflicht hin. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen Gehwege entlang der Grundstücke, einschließlich angrenzender Bushaltestellen, von Schnee und Eis freigehalten werden.

Schnee und Glätte, die zwischen 07:00 und 20:00 Uhr entstehen, sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee beziehungsweise entstandene Glätte ist werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr am nächsten Morgen zu entfernen. Dabei ist der Schnee so zu lagern, dass Fußgänger und Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Grundsätzlich ist auf Gehwegen die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen verboten. Eine Ausnahme besteht nur in besonderen klimatischen Situationen, wie etwa bei Eisregen, oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie steilen Gefällestrecken, an denen andere abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung erzielen. Andere Streumittel wie Sand oder Splitt können uneingeschränkt eingesetzt werden.

Die Stadt Höxter bittet alle Eigentümer, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Weitere Informationen zum Winterdienst in der Stadt Höxter sind auf der städtischen Homepage hier erhältlich. Darüber hinaus steht die Abteilung Ordnung für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

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