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Sonntag, 27. Oktober 2024 Mediadaten
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Höxter (red). Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Höxter, Claudia Pelz-Weskamp, nimmt Stellung zum aktuellen und besorgniserregenden Thema „K.O.-Tropfen“, das akut auch die Stadt Höxter betrifft: Sommerzeit ist Schützenfestzeit. Ferienzeit ist Partyzeit. Endlich kann nach den Wochen der pandemiebedingten Isolation wieder gefeiert werden. Vor allem junge Menschen sei dies gegönnt. Leider geht damit die Gefahr einher, dass junge Frauen Opfer von Verabreichungen verschiedener Betäubungsmittel, sogenannter K. O.-Tropfen, werden. Diese Fälle mehren sich in der letzten Zeit – und sie kommen auch in unserer Region vor.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Höxter, Claudia Pelz-Weskamp, möchte Eltern und junge Menschen über den Schutz und über das Verhalten im Notfall informieren: Wie geschieht die Verabreichung von K.O.-Tropfen auf einem Fest oder einer Party? Das Betäubungsmittel wird unbemerkt in das offen stehende Getränk des Opfers gegeben. Es wird verabreicht, um Personen wehrlos zu machen. Die ersten Symptome setzen ungefähr 20 Minuten nach der Einnahme ein. Dann kann es zu Schwindel, Übelkeit, Erinnerungslücken, Müdigkeit und Bewusstlosigkeit kommen. Die Situation wird von den Tätern häufig ausgenutzt, um das Opfer sexuell zu missbrauchen oder auszurauben. Täter können Fremde aber auch Freunde sein. K.O.-Tropfen sind grundsätzlich farblos, geruchlos und fast geschmacklos. Wie kann man sich davor schützen? Die Gleichstellungsbeauftragte rät: „Vorsichtshalber solltet ihr immer auf euer Getränk achten! Nehmt kein offenes Getränk an, dessen Weg vom Tresen an ihr nicht verfolgt habt. Passt innerhalb eurer Clique aufeinander auf. Wenn eine von euch früher nach Hause geht, dann sagt euch gegenseitig Bescheid.“ 

Was tun, wenn man Opfer von K. O.-Tropfen geworden ist? „Kümmert euch um die Freundin, wenn es ihr plötzlich schlecht geht oder wenn ihr das Gefühl habt, dass sie benommen, orientierungslos oder ungewöhnlich euphorisiert ist. Lasst sie dann nicht alleine und lasst sie nicht von einer fremden Person heimbringen, auch nicht, wenn sich diese dazu anbietet! Wenn eure Freundin bewusstlos wird oder auf Ansprache nicht mehr reagiert, dann ruft sofort den Notarzt“, führt Claudia Pelz-Weskamp aus. Die Notrufnummern 110 (Polizei) und 112 (Notarzt) funktionieren kostenlos von jedem Telefon, übrigens auch von Handys ohne Guthaben. Gerne werden von Partybesuchern alkoholische Getränke von daheim mitgebracht und außerhalb der Party deponiert, um so den Kauf von Getränken zu umgehen.

Diese unbeaufsichtigt deponierten Getränke können leicht mit K.O.-Tropfen versetzt werden. Eltern sollten mit ihren heranwachsenden Kindern über dieses Thema sprechen und ihnen deutlich machen, dass sie in Verdachts- oder Notfällen auch mitten in der Nacht angerufen werden können und dann für ihr Kind da sein werden. Weiterhin rät die Gleichstellungsbeauftragte: „Wenn du bewusstlos warst und vermutest, sexuell misshandelt worden zu sein, solltest du sofort einen Notarzt rufen, in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses gehen oder die Polizei benachrichtigen. Es ist wichtig, dass du eine Vertrauensperson mitnimmst, denn du solltest nicht allein sein.“ Ferner weist sie darauf hin, dass das Opfer im Krankenhaus darauf bestehen solle, dass die Verletzungen dokumentiert werden, Abstriche genommen und Blut und Urinproben auf entsprechende Substanzen untersucht werden. Schnelles Handeln ist gefragt, da sich K.O.-Tropfen im Körper nur kurz nachweisen lassen. „Vor der ärztlichen Untersuchung solltest du dich nicht waschen, damit keine Beweise vernichtet werden“, informiert Pelz-Weskamp: „Auch die Kleidung ist bei der Beweisaufnahme wichtig. Schreibe ein Gedächtnisprotokoll von den Geschehnissen, an die du dich noch erinnern kannst. Das kann für zukünftige Vernehmungen hilfereich sein, z. B. wenn du eine Anzeige bei der Polizei machen möchtest.“ 

Sollte das Opfer nach dem Vorfall mit der Situation nicht klarkommen, kann es sich Unterstützung holen bei der AWO-Frauenberatungsstelle des Kreises Höxter, Telefon: 0160 937930 - 30 und -35, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder bei der Caritas-Beratungsstelle, Tel.: 05271 371 460, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016. Auch Jungen und Männer können Opfer von K.O.-Tropfen werden und auch sie können sich an die AWO und an die Caritas wenden oder an das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ in NRW: 0800012 39 900, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vorfälle mit K.O.-Tropfen nehmen zu. Der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Höxter ist es wichtig, dass sich junge Menschen einmischen und verantwortungsvoll handeln, wenn man etwa von Kumpeln erfährt, dass sie K.O-Tropfen benutzen wollen, um Mädchen gefügig zu machen.

Foto: Thomas Kube

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