Paderborn/Kreis Höxter (red). Jan-Philipp Zymelka (30), Pfarrer im Probedienst im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn, wird mit dem öffentlichen Dienst an Wort und Sakrament (Taufe und Abendmahl) beauftragt. Die Ordination durch Superintendent Volker Neuhoff findet im Rahmen eines Festgottesdienstes am Sonntag, 30. Oktober, um 15 Uhr im Lukaszentrum, Am Laugrund 5 in Paderborn statt. Im Anschluss wird zu einem Empfang eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten im Gemeindebüro unter Tel. (05251) 5002-32 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Im Probedienst ist Jan-Philipp Zymelka seit Oktober 2021 mit je einer halben Stelle in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Paderborn mit dem Schwerpunkt im Lukas-Pfarrbezirk sowie in der Krankenhausseelsorge im Kreis Höxter in der Katholischen Hospitalvereinigung Weser-Egge (KHWE) tätig. Sein Vikariat hatte Zymelka, der in Bochum Theologie studiert hat, zuvor in der Evangelisch-Lutherischen Stephanus-Kirchengemeinde Borchen absolviert.

Für den Pfarrer markiert die Ordination den Abschluss eines langen Weges mit Jahren des Studiums und der Ausbildung. „Ich traue mir das Pfarramt zu - und meine Kirche traut es mir ebenso zu. Für mich ist die Ordination mein klares Ja zum Dienst an der schönsten Botschaft der Welt. Und sie ist auch das Ja meiner Kirche, der Gemeinde und meiner Amtsgeschwister zu mir und dazu, mich in meinem Dienst zu unterstützen und zu tragen“, beschreibt Jan-Philipp Zymelka, welche Bedeutung die Ordination für ihn hat.

Der Weg in das Pfarramt führt in der evangelischen Kirche über ein Studium der Theologie mit einem Magisterabschluss und der praktischen Ausbildung im Vikariat, an die sich das zweite theologische Examen anschließt. Im Verlauf des folgenden Probedienstes arbeiten die Pfarrerin/der Pfarrer weitgehend eigenverantwortlich in einer Gemeinde/einem kirchlichen Arbeitsfeld. In diese Phase fällt die intensive Beschäftigung mit der eigenen Berufung. In der Ordination erteilt die Kirche dann auf Antrag einer Gemeinde den öffentlichen Auftrag zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Diese Beauftragung geschieht in der evangelischen Kirche aus der Gemeinde heraus.

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