Borgenteich (red). Wie berichtet, haben am 31. Januar Einsatzkräfte der Kreispolizeibehörde Höxter aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Paderborn ein Grundstück in Borgentreich-Großeneder nach einer Schusswaffe durchsucht. Diesbezüglich lag der Kreispolizeibehörde Höxter und auch dem oben genannten Gericht eine als glaubhaft bewertete Zeugenaussage vor. Darüber hinaus lagen gegen den Beschuldigten zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Paderborn vor. 

Aufgrund früherer Ermittlungen, bestand für die Kreispolizeibehörde Höxter der begründete Verdacht, dass der Beschuldigte der sogenannten „Reichsbürger“-Szene nahesteht. Im Vorfeld des Einsatzes konnte festgestellt werden, dass auf diesem Grundstück ein nach dem Landeshundegesetz NRW als melde- und erlaubnispflichtig eingestufter gefährlicher Hund unerlaubt gehalten wurde. Um in Hinblick auf die vermutete Schusswaffe und den gefährlichen Hund das Leben und die Gesundheit der eingesetzten Polizeibeamten nicht zu gefährden, waren an dem Einsatz auch Beamte eines Spezialeinsatzkommandos beteiligt. Der betreffende Hund ist beim Zusammentreffen mit den Einsatzkräften des Spezialeinsatzkommandos leider erschossen worden. Diese sahen sich beim Eindringen in das Haus plötzlich mit dem Hund konfrontiert und mussten unverzüglich entscheiden, ob der Hund eine Gefahr für sie darstellt und entsprechend reagieren. Ein zweiter Hund konnte mit polizeilichen Einsatzmitteln unter dem Verzicht auf tödliche Gewalt auf Distanz gehalten werden.

Weitere Angaben zu dem taktischen Vorgehen und der Ausrüstung von Spezialeinsatzkommandos kann die Kreispolizeibehörde Höxter nicht machen. Bei der Durchsuchung des Grundstücks konnten waffenrechtlich relevante Gegenstände aufgefunden werden. Die gesuchte Schusswaffe befand sich jedoch nicht darunter. Die Ermittlungen auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz sind noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grunde können von der Kreispolizeibehörde Höxter keine weiteren Angaben zum Sachverhalt gemacht werden. Der Vorwurf, wonach eine Betroffene bei der Durchsuchung minutenlang in der Kälte ausharren musste, konnten bislang nicht nachvollzogen werden. Er ist jedoch Gegenstand einer weiteren Prüfung.

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